Die 14 wichtigsten Allergene im Lebensmittelbereich im Überblick

Plakakt der WKO zu den Allergenen

A - Glutenhaltiges Getreide

namentlich Weizen (wie Dinkel und Khorasan-Weizen), Roggen, Gerste, Hafer oder Hybridstämme davon, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
ausgenommen:
a) Glukosesirupe auf Weizenbasis einschließlich Dextrose
b) Maltodextrine auf Weizenbasis
c) Glukosesirupe auf Gerstenbasis
d) Getreide zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs

B - Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse

 

C - Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse

 

D - Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse

außer:
a) Fischgelatine, die als Trägerstoff für Vitamin- oder Karotinoidzubereitungen verwendet wird
b) Fischgelatine oder Hausenblase, die als Klärhilfsmittel in Bier und Wein verwendet wird

E - Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse

 

F - Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse

außer:
a) vollständig raffiniertes Sojabohnenöl und -fett
b) natürliche gemischte Tocopherole (E306), natürliches D-alpha-Tocopherol, natürliches D-alpha-Tocopherolacetat, natürliches D-alpha-Tocopherolsukzinat aus Sojabohnenquellen
c) aus pflanzlichen Ölen gewonnene Phytosterine und Phytosterinester aus Sojabohnenquellen
d) aus Pflanzenölsterinen gewonnene Phytostanolester aus Sojabohnenquellen

G - Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose)

außer:
a) Molke zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs
b) Lactit

H - Schalenfrüchte

Mandeln ( Amygdalus communis L.)
Haselnüsse (Corylus avellana)
Walnüsse (Juglans regia)
Kaschunüsse (Anacardium occidentale)
Pecannüsse ( Carya illinoiesis (Wangenh.) K. Koch)
Paranüsse (Bertholletia excelsa)
Pistazien (Pistacia vera)
Macadamia- oder Queenslandnüsse (Macadamia ternifolia) sowie daraus gewonnene Erzeugnisse, außer Nüssen zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprung

L - Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse

 

M - Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse

 

N - Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse

 

O - Schwefeldioxid und Sulphite

in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als insgesamt vorhandenes SO 2 , die für verzehrfertige oder gemäß den Anweisungen des Herstellers in den ursprünglichen Zustand zurück geführte Erzeugnisse zu berechnen sind

P - Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse

 

R - Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse

 


Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 sowie EU-LEX">Verordnung (EU) Nr. 78/2014)



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Allergeninformation der WKO als Plakat (PDF-Datei)