Die 14 wichtigsten Allergene im Lebensmittelbereich im Überblick
A - Glutenhaltiges Getreide
namentlich Weizen (wie Dinkel und Khorasan-Weizen), Roggen, Gerste, Hafer oder Hybridstämme davon, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
ausgenommen:
a) Glukosesirupe auf Weizenbasis einschließlich Dextrose
b) Maltodextrine auf Weizenbasis
c) Glukosesirupe auf Gerstenbasis
d) Getreide zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs
B - Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse
C - Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse
D - Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse
außer:
a) Fischgelatine, die als Trägerstoff für Vitamin- oder Karotinoidzubereitungen verwendet wird
b) Fischgelatine oder Hausenblase, die als Klärhilfsmittel in Bier und Wein verwendet wird
E - Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse
F - Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse
außer:
a) vollständig raffiniertes Sojabohnenöl und -fett
b) natürliche gemischte Tocopherole (E306), natürliches D-alpha-Tocopherol, natürliches D-alpha-Tocopherolacetat, natürliches D-alpha-Tocopherolsukzinat aus Sojabohnenquellen
c) aus pflanzlichen Ölen gewonnene Phytosterine und Phytosterinester aus Sojabohnenquellen
d) aus Pflanzenölsterinen gewonnene Phytostanolester aus Sojabohnenquellen
G - Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose)
außer:
a) Molke zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs
b) Lactit
H - Schalenfrüchte
Mandeln ( Amygdalus communis L.)
Haselnüsse (Corylus avellana)
Walnüsse (Juglans regia)
Kaschunüsse (Anacardium occidentale)
Pecannüsse ( Carya illinoiesis (Wangenh.) K. Koch)
Paranüsse (Bertholletia excelsa)
Pistazien (Pistacia vera)
Macadamia- oder Queenslandnüsse (Macadamia ternifolia) sowie daraus gewonnene Erzeugnisse, außer Nüssen zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprung
L - Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse
M - Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse
N - Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse
O - Schwefeldioxid und Sulphite
in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als insgesamt vorhandenes SO 2 , die für verzehrfertige oder gemäß den Anweisungen des Herstellers in den ursprünglichen Zustand zurück geführte Erzeugnisse zu berechnen sind
P - Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse
R - Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 sowie EU-LEX">Verordnung (EU) Nr. 78/2014)